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The Physio AG

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ThePhysio AG

  1. VERTRAGSPARTEIEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) regeln die vertragliche Beziehung zwischen ThePhysio AG (nachstehend „ThePhysio AG“ genannt), im Handelsregister eingetragene  mit Sitz in Baar, und ihren Vertragspartnern (insb. auftraggebende Arbeitgeber und Private nachstehend „Vertragspartner“ genannt). Ausgenommen sind die Kandidaten/innen der Personalvermittlung.

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB bilden integrierender Bestandteil des zwischen der ThePhysio AG  und ihrem Vertragspartner schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Individualvertrages und anderer Vereinbarungen dieser Parteien. Die Geltung einzelner Bestimmungen dieser AGB kann durch Individualabrede ausgeschlossen werden. Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht zum Bestandteil des vertraglichen Verhältnisses zwischen der ThePhysio AG und ihrem Vertragspartner, wenn die ThePhysio AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Vertragspartner vorbehaltlos erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen des Vertragspartners werden ausschliesslich dann zum Vertragsbestandteil, wenn die ThePhysio AG diesen schriftlich zustimmt.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Mit dem Vertragspartner wird ein Individual- oder Rahmenvertrag in mündlicher oder schriftlicher Form abgeschlossen. Dieser Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme der Offerte zustande. Die Einsichtnahme in diese AGB wird dem Vertragspartner durch entsprechende Zurverfügungstellung (in der Regel in elektronischer Form) gewährleistet. Kommt der Vertrag mündlich zustande, lässt ThePhysio AG dem Vertragspartner eine Auftragsbestätigung per Post oder per E-Mail zukommen. Wird dieser Bestätigung vom Vertragspartner nicht binnen fünf Werktagen seit ihrem Eingang unter Angabe von berechtigten Gründen widersprochen, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als von diesem genehmigt.

Der Personalvermittlungsvertrag zwischen ThePhysio AG und dem Vertragspartner kommt konkludent (ohne schriftliche oder mündliche Abrede und ohne Auftragsbestätigung) zustande, wenn der Vertragspartner die Tätigkeit von ThePhysio AG wissentlich duldet oder sie stillschweigend genehmigt. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner mit einem von ThePhysio AG durch Zusenden des Dossiers vermittelten Arbeitnehmenden einen Arbeitsvertrag abschließt. Der Vertragspartner erhält auch vor konkludentem Vertragsschluss die Gelegenheit, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen.

Der Personalvermittlungsvertrag mit einem Stellensuchenden wird nur in Schriftform und unter Berücksichtigung der Vorgaben gem. Art. 8 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) abgeschlossen.

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

ThePhysio AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung, Personal- und Unternehmensschulung sowie Support und Beratung in HR-Belangen. Der genaue Dienstleistungsumfang wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs detailliert festgelegt.

Die zu erbringende Dienstleistung im Bereich der Personalvermittlung umfasst, soweit mit dem Vertragspartner nicht anderes vereinbart, folgende Vermittlungshandlungen:

– Erstellen des Anforderungsprofils
– Beratung bezüglich der Anstellungskonditionen (sofern vom Vertragspartner gewünscht)
– Auswahl der geeigneten Inserierungsplattformen
– Gestaltung, Aufgabe resp. Aufschaltung sowie Verwaltung des Stelleninserates
– Verwaltung der eingehenden Bewerbungsunterlagen
– Vorselektion der Interessenten
– Besprechung der vorselektierten Interessenten mit dem Vertragspartner
– Durchführung von ersten Kandidateninterviews inkl. Reporting an den Vertragspartner
– Referenzeinholung
– Eignungstests oder Assessments (sofern vom Vertragspartner gewünscht)
– Koordination der Vorstellungsgespräche beim Vertragspartner
– Unterstützung in der Entscheidungsfindung
– Follow up-Service beim Vertragspartner

Das Dienstleistungspaket im Bereich Support und Beratung in HR-Belangen kann individuell bestimmt werden. Soweit mit dem Vertragspartner nicht anderes vereinbart, umfasst es folgende Dienstleistungen:

– Lohnbuchhaltung
– Sozial- und Personalversicherungsabrechnungen
– Erstellen von Lohnausweisen
– Erstellen von Personal- und Spesenreglementen
– Erstellen von Arbeitsverträgen und weiteren Vereinbarungen
– Laufende Anpassung der Personalstammdaten
– Mutationsmeldungen an die Sozialpartner und Versicherungen
– Korrespondenz mit Behörden und anderen beteiligten Parteien (bspw. Bewilligungseinholung)
– juristische Beratung (insb. im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Datenschutzrecht)

Soweit mit dem Vertragspartner nicht anderes vereinbart, umfasst der Bereich Personal- und Unternehmensschulung folgende Dienstleistungen:

– Ausbildung in Sozialleistungsbelangen
– Planung von Mitarbeiterweiterbildungen
– Veranstaltungsplanung: Planung, Organisation, Vorbereitung und Auswertung von Veranstaltungen wie Ausbildungen, Kunden- und
Mitarbeiteranlässen, Tag der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, Medienkonferenzen, Meetings, etc.
– On-the-job-Ausbildungskonzepte
– Einführung von Job Rotation
– Personaleinsatzplanung

  1. HONORAR

Personalvermittlung

Kommt zwischen dem Vertragspartner und einen durch uns vermittelten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande, hat ThePhysio AG einen Honoraranspruch, welcher sich auf der Basis des vereinbarten Brutto-Jahreslohn des Kandidaten aufgrund der nachfolgenden Tabelle berechnet.

5.1 Vollzeitbeschäftigung:

Brutto-Jahreslohn Honorar in % des Brutto-Jahreslohn

bis CHF 50’000.–/p.A. 10% (exkl. MwSt.)
ab CHF 50’001.–/p.A. – CHF 65’000.–/p.A. 12% (exkl. MwSt.)
ab CHF 65’001.–/p.A. – CHF 100’000.–/p.A. 15% (exkl. MwSt.)
ab CHF 100’001.–/p.A. – CHF 150’000.–/p.A. 20% (exkl. MwSt.)
ab CHF 150’001.–/p.A. – CHF 300’000.–/p.A. 25% (exkl. MwSt.)
ab CHF 300’001.–/p.A. gemäss separater Offerte

5.2 Teilzeitbeschäftigung:

Das prozentuale Teilzeiteinkommen wird auf ein Jahressalär bei Vollzeitbeschäftigung umgerechnet. Das Honorar berechnet sich anschliessend wie gem. Ziff. 5.1. Das heisst, dass z.B. bei einer Beschäftigung von 80% bei der Berechnung des Honorars von der Basis des Jahressalärs von 100% ausgegangen wird. Beträgt die Teilzeitanstellung weniger als 75% der Vollbeschäftigung, werden zwei Drittel des Honorars basierend auf dem theoretischen Bruttojahressalär bei Vollbeschäftigung in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist bei Abschluss des betreffenden Arbeitsvertrages sogleich fällig und wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Wird der von ThePhysio AG vermittelte Interessent vom Vertragspartner unter vom vereinbarten Anforderungsprofil abweichenden Bedingungen (bspw. differenter Arbeitsort, Lohn oder Beschäftigungsgrad) eingestellt, so berührt dies den Honoraranspruch von ThePhysio AG nicht. Der Honoraranspruch von ThePhysio AG entsteht ebenfalls, wenn der Vertragspartner, seine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft oder ein anderes Unternehmen, mit welchem der Vertragspartner eine wirtschaftliche und resp. oder rechtliche Vereinigung oder vertragliche Zusammenarbeit führt, mit einem von ThePhysio AG vermittelten Interessenten innert 12 Monaten seit dem Tag der Vermittlung einen Arbeitsvertrag abschliesst. Als Tag der Vermittlung gilt das Datum, an welchem ThePhysio AG dem Vertragspartner die letzten den Interessenten betreffenden Dokumente gesendet oder überreicht hat.

Support und Beratung in HR-Belangen

Unsere Dienstleistungen werden stundenweise in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz beträgt CHF 180.-/ Std, sofern mit dem Vertragspartner nicht anders vereinbart.
 
Personal- und Unternehmensschulung

Die Dienstleistungen werden gemäss Offerte in Rechnung gestellt.

  1. AUFWENDUNGSERSATZ

Auslagen in Bezug auf alle Dienstleistungen – wie insb. Inserierungs-, Reise-, Verbindungs-, Porto- und Kopierkosten – werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz von ThePhysio AG ist erfolgsunabhängig und besteht somit auch, wenn es zu keinem Vertragsabschluss zwischen dem Vertragspartner und einem vermittelten Interessenten kommt. Die Auslagen werden dem Vertragspartner monatlich in Rechnung gestellt. Bei Vertragsbeendigung noch nicht ersetzte Aufwendungen kann ThePhysio AG dem Vertragspartner sofort in Rechnung stellen.

  1. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung resp. Vermittlungsabschluss. Das Honorar ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto.

  1. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

ThePhysio AG verpflichtet sich, ihr während der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen Informationen zur Geschäftstätigkeit des Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ihm während der Zusammenarbeit mit ThePhysio AG bekannt gewordenen Informationen zur Geschäftstätigkeit von ThePhysio AG vertraulich zu behandeln.

Personendaten, die durch ThePhysio AG Dritten zugänglich gemacht werden, unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Personaldossiers sind streng vertraulich zu behandeln. Die Daten des Stellensuchenden dürfen grundsätzlich nur bearbeitet werden, soweit und solange sie für die Vermittlung erforderlich sind. Die Personaldossiers dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Stellensuchenden in keinem Fall an angegliederte Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Bei Nichtanstellung des Stellensuchenden ist dieses Dossier durch den Vertragspartner umgehend an ThePhysio AG zu retournieren, zu vernichten oder elektronisch zu löschen. Referenzanfragen bei gegenwärtigen und früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen dürfen durch den Vertragspartner nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten und von ThePhysio AG erfolgen.

  1. HAFTUNG UND GARANTIE

Sämtliche Dienstleistungen werden von ThePhysio AG mit grösster Sorgfalt erbracht. ThePhysio AG haftet jedoch nicht für ihre dem Vertragspartner zur Kenntnis gebrachten Informationen, insbesondere nicht für jene die von Drittpersonen stammen wie Aussagen von vermittelten Kandidaten und von Referenzpersonen.

Wird der mit dem vermittelten Kandidaten geschlossenen Arbeitsvertrag innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt aufgelöst, erstattet ThePhysio AG dem Vertragspartner wie folgt das Honorar zurück:

70% bei Nichtantritt der Arbeitsstelle durch den vermittelten Kandidat trotz gültig unterzeichnetem Arbeitsvertrag
50% bei Aufhebung des Arbeitsvertrags innerhalb des 1. Monats
30% bei Aufhebung des Arbeitsvertrags innerhalb des 2. Monats
20% bei Aufhebung des Arbeitsvertrags innerhalb des 3. Monats

Sofern mit dem Vertragspartner vereinbart, kann ThePhysio AG anstelle einer Honorarrückerstattung dem Vertragspartner innerhalb von 3 Monaten einen vergleichbaren Ersatzkandidaten vermitteln.

Die Rückerstattungsansprüche müssen vom Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach vereinbartem Datum des Arbeitsantritts bzw. Austritts des Kandidaten bei ThePhysio AG geltend gemacht werden. Eine Rückerstattung erfolgt nach von Unterlagen, wie Kündigungsschreiben, durch den Kunden. Kein Anspruch auf Garantieleistungen bei Vermittlungsverträgen besteht, wenn infolge von Umstrukturierungen,
Geschäftsübernahmen oder Fusionen die Arbeitsstelle des vermittelten Kandidaten aufgehoben oder verändert wird. Gleiches gilt, wenn sich aus den soeben genannten Gründen die ursprüngliche Arbeitsstelle in unzumutbarer Weise verändert, sodass der vermittelte Kandidat die Stelle nicht antritt oder seinerseits das Arbeitsverhältnis auflöst.

  1. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ThePhysio AG behält sich das Recht vor, die AGB neu zu gestalten und abzuändern. Sie wird ihren Vertragspartner über Änderungen der AGB rechtzeitig informieren. Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Vertragspartner genehmigt. Stimmt der Vertragspartner der Änderung nicht zu, behält sich die ThePhysio AG vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Änderungsmitteilung enthält den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung des Unterlassens eines Widerspruches und erfolgt per Post oder per E-Mail.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht.

  1. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht. Bewilligungsbehörde der Vermittlertätigkeit ist das Bundesamt für Arbeit (SECO) und das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar.

 

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